Forderungsprüfung
SWWB Ausbau GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur SWWB Ausbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.05.2024, Aktenzeichen 36s IN 968/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 968/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 113539
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 10.05.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36s IN 968/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWWB Ausbau GmbH, Heilbronner Straße 25, 10711 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sirri Alp
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 113539
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummern 7 und 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.05.2024 der Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.05.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWWB Ausbau GmbH, Heilbronner Straße 25, 10711 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sirri Alp
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 113539
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummern 7 und 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.05.2024 der Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.05.2024