Masseunzulänglichkeit

Swing Kitchen 014 GmbH

Leipzig

Das Amtsgericht Leipzig hat zur Swing Kitchen 014 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 403 IN 1124/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 1124/25
Registerbezug
Leipzig, HRB 39842
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
28.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1124/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Swing Kitchen 014 GmbH, Petersstraße 39-41, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39842
vertreten durch den Geschäftsführer Albrecht Eltz

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 22.09.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.

- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr, Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 486930, Email geschäftlich: leipzig@hww.eu, Telefax: 0341 4869393

schriftlich geltend zu machen.

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme