Masseunzulänglichkeit
Swing Kitchen 014 GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Swing Kitchen 014 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 403 IN 1124/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1124/25
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 39842
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 28.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1124/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Swing Kitchen 014 GmbH, Petersstraße 39-41, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39842
vertreten durch den Geschäftsführer Albrecht Eltz
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 22.09.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr, Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 486930, Email geschäftlich: leipzig@hww.eu, Telefax: 0341 4869393
schriftlich geltend zu machen.
Aktenzeichen: 403 IN 1124/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Swing Kitchen 014 GmbH, Petersstraße 39-41, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39842
vertreten durch den Geschäftsführer Albrecht Eltz
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 22.09.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr, Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 486930, Email geschäftlich: leipzig@hww.eu, Telefax: 0341 4869393
schriftlich geltend zu machen.