Sicherungsmaßnahme
SWING FRUIT DUISBURG GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur SWING FRUIT DUISBURG GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.11.2025, Aktenzeichen 620 IN 1835/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1835/25
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 32997
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Andreas Röpke
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1835/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32997 eingetragenen SWING FRUIT DUISBURG GmbH, Annastr. 22, 47226 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Karina Ivanova, Friedenstr. 8, 46045 Oberhausen
Geschäftszweig: Einzel- und Großhandel mit Verpackungsmaterialien, Lebensmittel und Getränken, u.a.
ist am 11.11.2025, um 15:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Zum Portsmouthplatz 6, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 1835/25
Amtsgericht Duisburg, 11.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32997 eingetragenen SWING FRUIT DUISBURG GmbH, Annastr. 22, 47226 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Karina Ivanova, Friedenstr. 8, 46045 Oberhausen
Geschäftszweig: Einzel- und Großhandel mit Verpackungsmaterialien, Lebensmittel und Getränken, u.a.
ist am 11.11.2025, um 15:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Zum Portsmouthplatz 6, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 1835/25
Amtsgericht Duisburg, 11.11.2025