Forderungsprüfung
Sweet Home Enterprise UG (haftungsbeschränkt)
Freiburg
Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat zur Sweet Home Enterprise UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.01.2020, Aktenzeichen 58 IN 714/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Freiburg im Breisgau
- Aktenzeichen
- 58 IN 714/18
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRB 710853
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 29.01.2020
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
58 IN 714/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sweet Home Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Liebigstr. 4, 79098 Freiburg,
vertreten durch den Geschäftsführer Giovanni Rodriguez Ortiz, geboren am
22.11.1977, Paula-Modersohn-Platz 9, 79100 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 710853
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.10.2019 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.03.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 28.01.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sweet Home Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Liebigstr. 4, 79098 Freiburg,
vertreten durch den Geschäftsführer Giovanni Rodriguez Ortiz, geboren am
22.11.1977, Paula-Modersohn-Platz 9, 79100 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 710853
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.10.2019 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.03.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 28.01.2020