Sicherungsmaßnahme
SVL International GmbH
Detmold
Das Amtsgericht Detmold hat zur SVL International GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.06.2023, Aktenzeichen 10 IN 96/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 96/23
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 8352
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.06.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Martin Schmidt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 96/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8352 eingetragenen SVL International GmbH, Lise-Meitner-Straße 12, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vladimir Sabezki
Geschäftszweig: Fertigung, Betrieb und Montage von Materialien aller Art für die Gestaltung von Fassaden
ist am 23.06.2023, um 11:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 96/23
Amtsgericht Detmold, 23.06.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8352 eingetragenen SVL International GmbH, Lise-Meitner-Straße 12, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vladimir Sabezki
Geschäftszweig: Fertigung, Betrieb und Montage von Materialien aller Art für die Gestaltung von Fassaden
ist am 23.06.2023, um 11:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 96/23
Amtsgericht Detmold, 23.06.2023