Sicherungsmaßnahme
SV Hotel GmbH
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur SV Hotel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.06.2026, Aktenzeichen 80 IN 611/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 611/26
- Registerbezug
- Bochum, HRB 12839
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Frauke Heier
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 611/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 12839 eingetragenen SV Hotel GmbH, Grimbergstr. 52a, 44797 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sandra Anita Vondran, Blankensteiner Str. 256 , 44797 Bochum und Frau Silke Sabine Vormann, Yorckstr. 8 , 44789 Bochum
Geschäftszweig: nach Erteilung der dazu erforderlichen behördlichen Genehmigungen u a. der Erwerb, die Vermietung, und der Betrieb von Hotel-, Gastronomie-, Freizeiteinrichtungs-sowie sonstiger Objekte aller Art etc.
ist am 24.06.2026, um 09:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Bongardstraße 29, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 611/26
Amtsgericht Bochum, 24.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 12839 eingetragenen SV Hotel GmbH, Grimbergstr. 52a, 44797 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sandra Anita Vondran, Blankensteiner Str. 256 , 44797 Bochum und Frau Silke Sabine Vormann, Yorckstr. 8 , 44789 Bochum
Geschäftszweig: nach Erteilung der dazu erforderlichen behördlichen Genehmigungen u a. der Erwerb, die Vermietung, und der Betrieb von Hotel-, Gastronomie-, Freizeiteinrichtungs-sowie sonstiger Objekte aller Art etc.
ist am 24.06.2026, um 09:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Bongardstraße 29, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 611/26
Amtsgericht Bochum, 24.06.2026