Forderungsprüfung
Susi & die kleinen Strolche - Indoor Spielparadiese GmbH
Stockelsdorf
Das Amtsgericht Lübeck hat zur Susi & die kleinen Strolche - Indoor Spielparadiese GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2024, Aktenzeichen 53b IN 128/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53b IN 128/19
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 5911 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 20.08.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
53b IN 128/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Susi & die kleinen Strolche - Indoor Spielparadiese GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Jörg Behling, Daimlerstraße 2, 23617 Stockelsdorf
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 5911 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.09.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 20.08.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Susi & die kleinen Strolche - Indoor Spielparadiese GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Jörg Behling, Daimlerstraße 2, 23617 Stockelsdorf
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 5911 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.09.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 20.08.2024