Sicherungsmaßnahme
SUNGOLD Gaststättenbetriebe GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur SUNGOLD Gaststättenbetriebe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.04.2024, Aktenzeichen 70k IN 101/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 101/24
- Registerbezug
- Köln, HRB 39933
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Andreas Amelung
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Führung und Einrichtung gastronomischer Betriebe aller Art, insbesondere verbunden mit Hotellerie, weiterhin die Durchführungen von Veranstaltungen im Rahmen musikalischer Darbietungen, wie zum Beispiel Livemusik, sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin unter gleichzeitiger Übernahme der Geschäftsführung bei einer oder mehreren Kommanditgesellschaften gleichen oder ähnlichen Gegenstandes.
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 101/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 39933 eingetragenen SUNGOLD Gaststättenbetriebe GmbH, Am Bollwerk 9 - 11, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sukanya Volk, Willy-Brandt-Str. 12, 51469 Bergisch Gladbach
Geschäftszweig: die Führung und Einrichtung gastronomischer Betriebe aller Art, nsbesondere verbunden mit Hotellerie, weiterhin die Durchführungen von Veranstaltungen im Rahmen musikalischer Darbietungen,
ist am 10.04.2024, um 09:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Amelung, Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70k IN 101/24
Amtsgericht Köln, 10.04.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 39933 eingetragenen SUNGOLD Gaststättenbetriebe GmbH, Am Bollwerk 9 - 11, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sukanya Volk, Willy-Brandt-Str. 12, 51469 Bergisch Gladbach
Geschäftszweig: die Führung und Einrichtung gastronomischer Betriebe aller Art, nsbesondere verbunden mit Hotellerie, weiterhin die Durchführungen von Veranstaltungen im Rahmen musikalischer Darbietungen,
ist am 10.04.2024, um 09:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Amelung, Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70k IN 101/24
Amtsgericht Köln, 10.04.2024