Forderungsprüfung
Summacum GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Summacum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.08.2026, Aktenzeichen 1542 IN 1886/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 1886/24
- Registerbezug
- München, HRB 211888
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1542 IN 1886/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Summacum GmbH, Morassistraße 18, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schmuck Patrick
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 211888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn, Gz.: 34572
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 - 9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Summacum GmbH, Morassistraße 18, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schmuck Patrick
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 211888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn, Gz.: 34572
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 - 9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.08.2026