Forderungsprüfung
Styleover UG (haftungsbeschränkt)
Melle
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur Styleover UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2026, Aktenzeichen 26 IN 25/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 26 IN 25/25
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 219251
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 22.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
26 IN 25/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Styleover UG (haftungsbeschränkt), Osnabrücker Straße 4, 49328 Melle, DEUTSCHLAND (AG Osnabrück, HRB 219251), vertr. d.: Sahin Cafer, Hubertushöhe 9, 49082 Osnabrück, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.10.2026 bestimmt.
Bis zum 21.10.2026 müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 16.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.10.2026 bestimmt.
Bis zum 21.10.2026 müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 16.09.2026