Insolvenzbekanntmachung

studioa UG (haftungsbeschränkt)

Augsburg

Das Amtsgericht Augsburg hat zur studioa UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.08.2026, Aktenzeichen 1 IN 359/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Augsburg
Aktenzeichen
1 IN 359/26
Registerbezug
Augsburg, HRB 24119
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
10.08.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

1 IN 359/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

studioa UG (haftungsbeschränkt), Austraße 27, 86153 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kannler Jürgen Walter
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 24119
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin im Ganzen an die a3kultur UG (haftungsbeschränkt) i. Gründung gem. Kauf- und Übertragungsvertrag vom 01./12.07.2026

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Einzelheiten und Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt können bei Nachweis des berechtigten Interesses auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen / der Insolvenzakte entnommen oder beim Insolvenzverwalter erfragt und erlangt werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.09.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 07.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme