Verteilungsverzeichnis
Studio 19-99 UG (haftungsbeschränkt)
Neuenhagen bei Berlin
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur Studio 19-99 UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen 3 IN 69/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 69/25
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 19566 FF
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 19.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
3 IN 69/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Studio 19-99 UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 19566 FF), Gartenstraße 5, 15366 Neuenhagen bei Berlin, eingetragener Sitz: Neuenhagen bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Meier, Mattenstraße 89, 2503 Biel/Bienne
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Epperlein & Weber, Hauptstraße 6, 15366 Neuenhagen - sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 83.685,41 EUR berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 14.431,90 EUR. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Studio 19-99 UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 19566 FF), Gartenstraße 5, 15366 Neuenhagen bei Berlin, eingetragener Sitz: Neuenhagen bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Meier, Mattenstraße 89, 2503 Biel/Bienne
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Epperlein & Weber, Hauptstraße 6, 15366 Neuenhagen - sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 83.685,41 EUR berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 14.431,90 EUR. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.