Insolvenzbekanntmachung
Stuckateurmeister- & Malerbetrieb Smirnov GmbH
Bruchmühlbach-Miesau
Das Amtsgericht Zweibrücken hat zur Stuckateurmeister- & Malerbetrieb Smirnov GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.02.2025, Aktenzeichen 1 IN 59/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 59/19
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31571
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 13.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Stuckateurmeister- und Malerbetrieb.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stuckateurmeister- & Malerbetrieb Smirnov GmbH, Eichenhübel 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau (AG Zweibrücken, HRB 31571), vertr. d.: 1. Andrey Smirnov, Eichenhübel 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Korn, Fugelstr. 19, 66424 Homburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
15.04.2025.
Der Termin dient der Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 12.02.2025
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
15.04.2025.
Der Termin dient der Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 12.02.2025