Forderungsprüfung
Stuber Altmetallhandel- und Dienstleistungs-GmbH
Tegernheim
Das Amtsgericht Regensburg hat zur Stuber Altmetallhandel- und Dienstleistungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2026, Aktenzeichen 4 IN 576/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 4 IN 576/24
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9894
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 13.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 576/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stuber Altmetallhandel- und Dienstleistungs-GmbH, Von-Heyden-Straße 10a, 93105 Tegernheim, vertreten durch die Geschäftsführer Stuber Josef, Stuber Renate und Thaler Melanie
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9894
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Tischler, Abt & Partner, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stuber Altmetallhandel- und Dienstleistungs-GmbH, Von-Heyden-Straße 10a, 93105 Tegernheim, vertreten durch die Geschäftsführer Stuber Josef, Stuber Renate und Thaler Melanie
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9894
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Tischler, Abt & Partner, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026