Sicherungsmaßnahme

StrongMentalBase M.P. & I.S. GmbH

Pfungstadt

Das Amtsgericht Darmstadt hat zur StrongMentalBase M.P. & I.S. GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.06.2025, Aktenzeichen 9 IN 538/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 538/25
Registerbezug
Darmstadt, HRB 106515
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
12.06.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Johannes Hancke

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 9 IN 538/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des StrongMentalBase M.P. & I.S. GmbH, Ostendstraße 3, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 106515), vertr. d.: 1. Maximilian Peev, Goethestraße 8 b, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), 2. Ilona Sahr, Ober-Ramstädter-Straße 31, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), ist am 12.06.2025 um 15:00 Uhr gegen den Antragsteller die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Part. mbB, Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt, Tel.: 06151 7076 991, Fax: 06151 7076 998 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen des Antragstellers nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Antragstellers einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 12.06.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme