Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

Striebing & Kramp Baugesellschaft mbH

Voerde

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Striebing & Kramp Baugesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.07.2026, Aktenzeichen 64 IN 10/14.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 10/14
Registerbezug
Duisburg, HRB 10169
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.07.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 10/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB10169 eingetragenen Striebing & Kramp Baugesellschaft mbH, Weseler Straße 102, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Reimund Kramp, Birtener Straße 1 c, 46487 Wesel

ist am 01.04.2016 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
14.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- Schlussrechnung und Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Verwalters;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

64 IN 10/14
Amtsgericht Duisburg, 20.07.2026

Verfahrensverlauf

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  3. Verteilungsverzeichnis
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