Forderungsprüfung

Stöhr-Brot Ammerländer Großbäckerei GmbH & Co. KG

Westerstede

Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat zur Stöhr-Brot Ammerländer Großbäckerei GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.07.2023, Aktenzeichen 33 IN 28/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
33 IN 28/22
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 120361
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
12.07.2023
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

33 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stöhr-Brot Ammerländer Großbäckerei GmbH & Co. KG, Kastanienstr. 45, 26655 Westerstede (AG Oldenburg, HRA 120361), vertr. d.: 1. Stöhr Brot Verwaltungs-GmbH (AG Oldenburg HRB 120757), Kastanienstr. 45, 26655 Westerstede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Harm Bartels, Rienstr. 15, 26655 Westerstede, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Tim Stoll, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg. Tel. 04417793081 zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der SB-Logistik GmbH& Co. KG angemeldeten Forderung/en.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 11.07.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme