Sicherungsmaßnahme

STOA eG

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur STOA eG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.09.2023, Aktenzeichen 70k IN 245/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 245/23
Registerbezug
Köln, GnR 882
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.09.2023
Rechtsform
eG
Insolvenzverwalter
Magdalena Konschalla

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 245/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter GnR 882 eingetragenen STOA eG, Unkeler Str. 28 a, 50939 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Reto Bellinger,

Geschäftszweig: Das Betreiben eines Büros für Architektur, Planungs- und Bauleitungsleistungen im Hochbau.

ist am 27.09.2023, um 10:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70k IN 245/23
Amtsgericht Köln, 27.09.2023

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme