Forderungsprüfung
StillRich Industries GmbH
Fürth
Das Amtsgericht Fürth hat zur StillRich Industries GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen IN 124/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 124/24
- Registerbezug
- Fürth, HRB 19068
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 31.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 124/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
StillRich Industries GmbH, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Stillrich Fabian Thomas Friedrich
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 19068
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 bis 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 30.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
StillRich Industries GmbH, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Stillrich Fabian Thomas Friedrich
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 19068
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 bis 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 30.03.2026