Sicherungsmaßnahme
STG Food Company UG (haftungsbeschränkt)
Geseke
Das Amtsgericht Paderborn hat zur STG Food Company UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.05.2026, Aktenzeichen 97 IN 260/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 97 IN 260/25
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 13784
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.05.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Andreas Pantlen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 260/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13784 eingetragenen STG Food Company UG (haftungsbeschränkt), Bachstraße 32, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Volkmer, Bäckstraße 20 , 59590 Geseke
ist am 13.05.2026, um 12:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Hermannstr. 31, 32756 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
97 IN 260/25
Amtsgericht Paderborn, 13.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13784 eingetragenen STG Food Company UG (haftungsbeschränkt), Bachstraße 32, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Volkmer, Bäckstraße 20 , 59590 Geseke
ist am 13.05.2026, um 12:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Hermannstr. 31, 32756 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
97 IN 260/25
Amtsgericht Paderborn, 13.05.2026