Forderungsprüfung
Stern Sanierung GmbH
Ingolstadt
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur Stern Sanierung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.07.2026, Aktenzeichen IN 33/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 33/24
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 6958
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 33/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stern Sanierung GmbH, vertr. d. d. GF, Haunwöhrer Straße 133, 85051 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Cakli Arslan
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 6958
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 06.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14-17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 06.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stern Sanierung GmbH, vertr. d. d. GF, Haunwöhrer Straße 133, 85051 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Cakli Arslan
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 6958
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 06.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14-17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 06.07.2026