Sicherungsmaßnahme
StepUP Systembau GmbH
Krefeld
Das Amtsgericht Krefeld hat zur StepUP Systembau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.05.2026, Aktenzeichen 500 IN 146/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 500 IN 146/26
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 17150
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Astrid Eden
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 146/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17150 eingetragenen StepUP Systembau GmbH, Am Marktplatz 17, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steven Pascal Jaudt, St.-Matthias-Straße 25 , 47809 Krefeld
Geschäftszweig: Die Durchführung und die Überwachung von Gebäudesanierungen und Baubauten u.a.
ist am 06.05.2026, um 16:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Astrid Eden, Schillerstraße 58, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 146/26
Amtsgericht Krefeld, 06.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17150 eingetragenen StepUP Systembau GmbH, Am Marktplatz 17, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steven Pascal Jaudt, St.-Matthias-Straße 25 , 47809 Krefeld
Geschäftszweig: Die Durchführung und die Überwachung von Gebäudesanierungen und Baubauten u.a.
ist am 06.05.2026, um 16:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Astrid Eden, Schillerstraße 58, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 146/26
Amtsgericht Krefeld, 06.05.2026