Forderungsprüfung
Stemprock Handels GmbH
Dinslaken
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Stemprock Handels GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.08.2023, Aktenzeichen 64 IN 194/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 64 IN 194/21
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 33187
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.08.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Handel mit Haushalts- und Elektrogeräten sowie mit Postenware aus Insolvenzverkäufen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 194/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Stemprock Handels GmbH, Schlehenhag 18, 46537 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Stemprock, Schlehenhag 1, 46537 Dinslaken
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.09.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.08.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
64 IN 194/21
Amtsgericht Duisburg, 01.08.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Stemprock Handels GmbH, Schlehenhag 18, 46537 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Stemprock, Schlehenhag 1, 46537 Dinslaken
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.09.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.08.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
64 IN 194/21
Amtsgericht Duisburg, 01.08.2023