Restschuldbefreiung
Steineke
Brokstedt
Das Amtsgericht Itzehoe hat zur Steineke eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.03.2026, Aktenzeichen 28 IN 51/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Itzehoe
- Aktenzeichen
- 28 IN 51/22
- Registerbezug
- Pinneberg, HRA 8618
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 16.03.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
28 IN 51/22
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
David Steineke, geboren am 31.03.1989, Klein Floyen 7, 24616 Brokstedt
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstraße 7, 25335 Elmshorn, Gz.: 1852/22 JB/sd
Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.02.2023 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht - 16.03.2026
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
David Steineke, geboren am 31.03.1989, Klein Floyen 7, 24616 Brokstedt
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstraße 7, 25335 Elmshorn, Gz.: 1852/22 JB/sd
Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.02.2023 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht - 16.03.2026