Insolvenzbekanntmachung

Steidl GmbH & Co. OHG

Göttingen

Das Amtsgericht Göttingen hat zur Steidl GmbH & Co. OHG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.07.2026, Aktenzeichen 74 IN 116/26 GOE.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 116/26 GOE
Registerbezug
Göttingen, HRA 3930
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
23.07.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

74 IN 116/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Steidl GmbH & Co. OHG, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRA 3930), vertr. d.: 1. Gerhard Steidl, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Steidl Verwaltungs-GmbH, Düstere Straße 4, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Gerhard Steidl, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 10.07.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.

Amtsgericht Göttingen, 23.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Sicherungsmaßnahme