Sicherungsmaßnahme

SteelCo. Tech Germany GmbH

Gevelsberg

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur SteelCo. Tech Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.06.2026, Aktenzeichen 509 IN 75/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
509 IN 75/26
Registerbezug
Hagen, HRB 5786
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Jens Schmidt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 509 IN 75/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 5786 eingetragenen SteelCo. Tech Germany GmbH, Hohenhagener Str. 26, 42855 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thilo Lutz, Hohenhagener Str. 26, 42855 Remscheid

Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung, Bearbeitung und der Handel und Vertrieb von Metallwaren und Fassondrehteilen aller Art.

ist am 24.06.2026, um 13:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

509 IN 75/26
Amtsgericht Wuppertal, 24.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme