Sicherungsmaßnahme

Staufenbiel Institut GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Staufenbiel Institut GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.06.2026, Aktenzeichen 70k IN 211/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 211/26
Registerbezug
Köln, HRB 9301
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
02.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Christoph Niering

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 211/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 9301 eingetragenen Staufenbiel Institut GmbH, Lichtstraße 24, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dennis Schulze, Lichtstr. 24, 50825 Köln und Herrn Marcel Grabowski, Lichtstr. 24, 50825 Köln

Geschäftszweig: bietet Produkte und Dienstleistungen im Bereich Personalmarketing (Employer Branding) und Recruiting für Unternehmen, insbesondere bezogen auf die Ansprache und Gewinnung

ist am 01.06.2026, um 18:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70k IN 211/26
Amtsgericht Köln, 01.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme