Sicherungsmaßnahme
Starke Metallbau GmbH
Arnsberg
Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Starke Metallbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.05.2023, Aktenzeichen 21 IN 71/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Arnsberg
- Aktenzeichen
- 21 IN 71/23
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 1401
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.05.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Andreas Schoß
- Im Handelsregister seit
- 1994
- Stammkapital
- 52.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung, der Vertrieb sowie die Montage von Fenstern, Türen, Schaufensteranlagen und Wintergärten.
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 71/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1401 eingetragenen Starke Metallbau GmbH, Wagenbergstr. 51, 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Sönnecken, Unter den Linden 10, 59846 Sundern
ist am 03.05.2023, um 15:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schoß, Turmhof 15, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
21 IN 71/23
Amtsgericht Arnsberg, 03.05.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1401 eingetragenen Starke Metallbau GmbH, Wagenbergstr. 51, 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Sönnecken, Unter den Linden 10, 59846 Sundern
ist am 03.05.2023, um 15:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schoß, Turmhof 15, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
21 IN 71/23
Amtsgericht Arnsberg, 03.05.2023