Forderungsprüfung
Stanz- und Biegetechnik Distel Beteiligungs GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Stanz- und Biegetechnik Distel Beteiligungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen IN 1462/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1462/22
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 14024
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 19.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 1462/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stanz- und Biegetechnik Distel Beteiligungs GmbH, Emmericher Straße 6, 90411 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Abele Ulrich Alfons und Heß Marc
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 14024
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stanz- und Biegetechnik Distel Beteiligungs GmbH, Emmericher Straße 6, 90411 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Abele Ulrich Alfons und Heß Marc
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 14024
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.10.2026