Forderungsprüfung
Stalhof Media und Retail GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Stalhof Media und Retail GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 1508 IN 1114/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 1114/18
- Registerbezug
- München, HRB 225799
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1508 IN 1114/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stalhof Media und Retail GmbH, Müllerstraße 27, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bode Jesko
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 225799
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2-3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stalhof Media und Retail GmbH, Müllerstraße 27, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bode Jesko
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 225799
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2-3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.09.2026