Eröffnung des Verfahrens

Stahlbau GmbH Heenemann & Sohn

Aken (Elbe)

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat über das Vermögen der Stahlbau GmbH Heenemann & Sohn das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.06.2025, Aktenzeichen 2 IN 19/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 19/25
Registerbezug
Stendal, HRB 10547
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
02.06.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

2 IN 19/25: Über das Vermögen der Stahlbau GmbH Heenemann & Sohn, Am Notstall 1, 06385 Aken (Elbe) (AG Stendal, HRB 10547), vertr. d.: Torsten Heenemann, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Es wurde Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO angeordnet. Sachwalter ist: Wirtschaftsjur. (FH) Markus Korbien, LL.M., Schwarz + Rühmland Insolvenzverwaltungen, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 14.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Den Gläubigern wird aufgegeben, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, ob sie Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten unter Angabe von Gegenstand, Art und Entstehung des Sicherungsrechtes in Anspruch nehmen. Wer diese Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 11.08.2025 um 14:00 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, Saal 012, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und Eigenverwalter sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten werden.
Der Termin dient zugleich zur Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§§ 274, 57 InsO) oder gegebenenfalls des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 272 InsO)
* eine Beantragung der Zustimmungsbedürftigkeit nach § 277 InsO,
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO);
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Eigenverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Antragstellerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Antragstellerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 02.06.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzplan
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens