Insolvenzbekanntmachung

StaffCoach GmbH

Halle (Saale)

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur StaffCoach GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.07.2026, Aktenzeichen 59 IN 423/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 423/25
Registerbezug
Stendal, HRB 15893
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
06.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Allgemeine Beratungsdienstleistung in den Bereichen Fördermittel, die Aus- und Weiterbildung, die Arbeitsvermittlung und die Arbeitnehrnerüberlassung und der uneingeschränkte Sicherheitsservice, insbesondere die Durchführung von Dienstleistungen zur Förderung der Sicherheit und sonstiger Service im Bewachungsbereich (Bewachungstätigkeiten gern. § 34a GewO).

Veröffentlichungstext

59 IN 423/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der StaffCoach GmbH, Passendorfer Weg 1, 06128 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 15893), vertr. d.: 1. Christian Winderle, Mühlweg 1 f, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), 2. PARS Verwaltungs GmbH Halle vertr. D. Herrn Hans-Jörg Ludolph, Hoher Weg 3, 06120 Halle (Saale), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 06.08.2026, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung der Anteile der Schuldnerin an der StaffVital GmbH

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 03.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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