Forderungsprüfung

Stadt-Parfümerie Pieper GmbH Parfümerie International

Herne

Das Amtsgericht Bochum hat zur Stadt-Parfümerie Pieper GmbH Parfümerie International eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.05.2026, Aktenzeichen 80 IN 873/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 873/25
Registerbezug
Bochum, HRB 10129
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
28.05.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 873/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 10129 eingetragenen Stadt-Parfümerie Pieper GmbH Parfümerie International, Baukauer Str. 45, 44653 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Oliver Pieper, Baukauer Str. 45, 44653 Herne

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Prannerstraße 6, 80333 München

Sachwalterin: Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstraße 166, 47059 Duisburg
wird der Beschluss vom 19.05.2026 wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtet, dass der Insolvenzplan in der Fassung vom 15.05.2026 Gegenstand des Abstimmungs- und Erörterungstermins am 08.06.2026 ist.

Klarstellend wird der Beschluss wie folgt neu gefasst:

Es wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 15.05.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Montag, 08.06.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, 1. Etage, Sitzungssaal A1.04.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden. Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Aufhebung des Verfahrens
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Forderungsprüfung
  11. Eröffnung des Verfahrens