Sicherungsmaßnahme

Staam GmbH

Bexbach

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Staam GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2025, Aktenzeichen 107 IN 37/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 37/25
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 17032
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
23.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
JR Günter Staab
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
400.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie Generalunternehmer im Bereich Garten- und Landschaftsbau, Tiefbau, Holzbau, der Betrieb von Land-, Forst- und Teichwirtschaft und aller damit verbundenen Dienstleistungen, sowie die Vermietung von Baumaschinen und - geräten

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 37/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17032 eingetragenen Staam GmbH, Saarpfalz-Park 112, 66450 Bexbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Stannek,

ist am 22.12.2025, um 15:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

107 IN 37/25
Amtsgericht Saarbrücken, 22.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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