Forderungsprüfung
STA GmbH
Thalmassing
Das Amtsgericht Regensburg hat zur STA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 4 IN 344/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 4 IN 344/21
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 17265
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 25.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 344/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
STA GmbH, Peter-Folger-Str. 8, 93107 Thalmassing, vertreten durch die Geschäftsführerin Stadler Petra, geb. Sisco
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17265
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Lankes Rosemarie, Gartenstraße 4, 93495 Weiding
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 74-82 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
STA GmbH, Peter-Folger-Str. 8, 93107 Thalmassing, vertreten durch die Geschäftsführerin Stadler Petra, geb. Sisco
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17265
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Lankes Rosemarie, Gartenstraße 4, 93495 Weiding
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 74-82 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026