Sicherungsmaßnahme

SSP Kommunikation GmbH

Lippstadt

Das Amtsgericht Paderborn hat zur SSP Kommunikation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.01.2026, Aktenzeichen 97 IN 22/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 22/26
Registerbezug
Paderborn, HRB 17284
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
19.01.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Moritz Sponagel

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 22/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 17284 eingetragenen SSP Kommunikation GmbH, Mastholter Straße 316, 59558 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Pilzecker, Bernhard-Meyer-Str. 16, 59590 Geseke

ist am 19.01.2026, um 15:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4 + 6, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

97 IN 22/26
Amtsgericht Paderborn, 19.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme