Insolvenzbekanntmachung
SSN Stern-Service Nord GmbH
Schwarzenbek
Das Amtsgericht Schwarzenbek hat zur SSN Stern-Service Nord GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.05.2026, Aktenzeichen 1 IN 8/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schwarzenbek
- Aktenzeichen
- 1 IN 8/26
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 24147
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 29.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben einer Kfz-Werkstatt mit Reparatur und Serviceleistungen, der Fahrzeughandel, die Fahrzeugvermittlung, der Handel mit neuen und gebrauchten Teilen, die Herstellung von fahrzeugspezifischen Teilen sowie das Fahrzeugtuning und damit zusammenhängende Geschäfte sowie der Handel mit Fahrzeugen und Fahrzeugteilen und der Handel mit Merchandise-Artikeln (Bekle …
Veröffentlichungstext
1 IN 8/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SSN Stern-Service Nord GmbH, Röntgenstraße 31, 21493 Schwarzenbek, vertreten durch den Geschäftsführer Mustafa Yildiz
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 24147 HL
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Veräußerung des Unternehmens zu einem Kaufpreis in Höhe von € 12.680,00
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.06.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schwarzenbek, Möllner Straße 20, 21493 Schwarzenbek erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 28.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SSN Stern-Service Nord GmbH, Röntgenstraße 31, 21493 Schwarzenbek, vertreten durch den Geschäftsführer Mustafa Yildiz
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 24147 HL
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Veräußerung des Unternehmens zu einem Kaufpreis in Höhe von € 12.680,00
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.06.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schwarzenbek, Möllner Straße 20, 21493 Schwarzenbek erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 28.05.2026