Insolvenzbekanntmachung
SRR Grundstücksgesellschaft GmbH
Fuldatal
Das Amtsgericht Kassel hat zur SRR Grundstücksgesellschaft GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2023, Aktenzeichen 666 IN 65/22 h.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 65/22 h
- Registerbezug
- Kassel, HRB 14747
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 25.09.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erwerb und die Vermietung von Immobilien - unter Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34 c) Gewerbeordnung.
Veröffentlichungstext
666 IN 65/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRR Grundstücksgesellschaft GmbH, Steimel 31, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 14747), vertr. d.: Gerhard Sell, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Donnerstag, 02.11.2023, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des Gegenstandes:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, mit Herrn Gerhard
Sell eine Vergleichsvereinbarung zu schließen, nach der dieser
zur Abgeltung der mit Schreiben vom 9. August 2022 sowie 7. Oktober
2022 geltend gemachten Anfechtungsansprüche in Höhe von insgesamt
186.752.55 € einen Vergleichsbetrag von 125.000,00 € zu bezahlen
hat.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 21.09.2023
Donnerstag, 02.11.2023, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des Gegenstandes:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, mit Herrn Gerhard
Sell eine Vergleichsvereinbarung zu schließen, nach der dieser
zur Abgeltung der mit Schreiben vom 9. August 2022 sowie 7. Oktober
2022 geltend gemachten Anfechtungsansprüche in Höhe von insgesamt
186.752.55 € einen Vergleichsbetrag von 125.000,00 € zu bezahlen
hat.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 21.09.2023