Sicherungsmaßnahme
SRG - Schrottservice Ruhr GmbH
Castrop-Rauxel
Das Amtsgericht Bochum hat zur SRG - Schrottservice Ruhr GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.07.2025, Aktenzeichen 80 IN 452/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 452/25
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 32687
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Christoph Chrobok
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 452/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der SRG - Schrottservice Ruhr GmbH, Am Rapenweg 203, 44581 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lerchner Marco-Andree, Krockhausstr. 66 a, 44797 Bochum
Geschäftszweig: Handel mit Maschinen aller Art, deren Reperatur, Erbringung von Kundendienst-, Wartungs- und sonstigen Serviceleistungen für Maschinen, Handel mit dessen Ersatzteilen, Schrottverarbeitung etc.
ist am 24.07.2025, um 12:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Chrobok, Wittener Straße 2, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 452/25
Amtsgericht Bochum, 26.06.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der SRG - Schrottservice Ruhr GmbH, Am Rapenweg 203, 44581 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lerchner Marco-Andree, Krockhausstr. 66 a, 44797 Bochum
Geschäftszweig: Handel mit Maschinen aller Art, deren Reperatur, Erbringung von Kundendienst-, Wartungs- und sonstigen Serviceleistungen für Maschinen, Handel mit dessen Ersatzteilen, Schrottverarbeitung etc.
ist am 24.07.2025, um 12:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Chrobok, Wittener Straße 2, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 452/25
Amtsgericht Bochum, 26.06.2025