Forderungsprüfung

squirrel GmbH & Co. KG

Wedel

Das Amtsgericht Pinneberg hat zur squirrel GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.01.2026, Aktenzeichen 71 IN 79/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Pinneberg
Aktenzeichen
71 IN 79/22
Registerbezug
Pinneberg, HRA 9063
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
27.01.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

71 IN 79/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

squirrel GmbH & Co. KG, Pferdekoppel 69, 22880 Wedel, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin squirrel Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Björn Jeske und Florian Voigt
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRA 9063
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marcel Kleiß, Ebertpassage 4, 25421 Pinneberg, Gz.: 501/MKE

1. Die Prüfung der bis 09.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3-5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 19.03.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 21.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Schlusstermin
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
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