Sicherungsmaßnahme

SPORTTOTAL VENUES GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur SPORTTOTAL VENUES GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.12.2025, Aktenzeichen 70k IN 497/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 497/25
Registerbezug
Köln, HRB 89927
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Joscha Stothfang
Im Handelsregister seit
2006
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Bespannen und Reinigen von Siebdruckrahmen für das Siebdruckverfahren, die Anfertigung von Kopien sowie von Repro- und Digital- Druckvorlagen, der Handel mit Siebdruckbedarf, Zubehör und Waren aller Art.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 497/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 89927 eingetragenen SPORTTOTAL VENUES GmbH, Am Coloneum 2, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Coloneum 2, 50829 Köln

Geschäftszweig: die Konzeptentwicklung und Installation sowie die Soft- und Hardwareentwicklung zur Steuerung technologischer Infrastruktur.

ist am 03.12.2025, um 14:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Joscha Stothfang, An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70k IN 497/25
Amtsgericht Köln, 03.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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