Eröffnung des Verfahrens

Spira Verwaltungs GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Spira Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.07.2026, Aktenzeichen 810 IN 133/26 S-16-9.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 133/26 S-16-9
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 132967
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
27.07.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

810 IN 133/26 S-77-: In dem Insolvenzverfahren Spira Verwaltungs GmbH, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132967),
vertreten durch:
Eike Maximilian Fabian Steppe (Geschäftsführer), wurde am 24.07.2026 um 16:35 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 84 06 0, Fax: 069/ 34 87 84 06 9, E-Mail: frankfurt@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 24.07.2026

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