Vergütungsfestsetzung
Spin Digital Video Technologies GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Spin Digital Video Technologies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.09.2026, Aktenzeichen 36s IN 1663/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 1663/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 171628
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 07.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36s IN 1663/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spin Digital Video Technologies GmbH, Helmholtzstraße 2-9, Aufgang H, 10587 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Mauricio Alvarez Mesa
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 171628
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.08.2026 beschlossen:
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 12.08.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 10 % für Unternehmenskaufvertrag und Abschläge i.H.v. 10 % für die Vorarbeit des vorläufigen Verwalters beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 12.08.2026 die Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 75 % für Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spin Digital Video Technologies GmbH, Helmholtzstraße 2-9, Aufgang H, 10587 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Mauricio Alvarez Mesa
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 171628
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.08.2026 beschlossen:
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 12.08.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 10 % für Unternehmenskaufvertrag und Abschläge i.H.v. 10 % für die Vorarbeit des vorläufigen Verwalters beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 12.08.2026 die Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 75 % für Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.08.2026