Insolvenzbekanntmachung
Spiegelmeyer GmbH
Magdeburg
Das Amtsgericht Magdeburg hat zur Spiegelmeyer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.08.2026, Aktenzeichen 340 IN 260/25 (381).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 260/25 (381)
- Registerbezug
- Stendal, HRB 112554
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 31.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
340 IN 260/25 (381): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spiegelmeyer GmbH, Sudenburger Straße 14, 39112 Magdeburg, Herstellung, Montage, Bearbeitung von Glasprodukten aller Art und den dazugehörigen Beschlägen sowie von Kunststoffglasartikeln, einschließlich Flachglasveredelung, Spiegelherstellung und Fensterbau; Handel mit Glasprodukten, Kunststoffglasartikeln und Fenstern. (AG Stendal, HRB 112554), vertr. d.: Fabian Strübing, Sudenburger Straße 14, 39112 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Donnerstag, 24.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Zustimmung für eine freihändige Veräußerung des im Eigentum der Schuldnerin stehenden
Grundstücks, eingetragen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Grundbuch von Magdeburg,
Blatt 36827, Flurstücke 508/31 und 509/31, Flur 439, Grünfläche, Sudenburger Straße
mit einer Größe von insgesamt 829 m², zu einem Kaufpreis insgesamt 150.000,00 €.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Magdeburg, 31.08.2026
Donnerstag, 24.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Zustimmung für eine freihändige Veräußerung des im Eigentum der Schuldnerin stehenden
Grundstücks, eingetragen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Grundbuch von Magdeburg,
Blatt 36827, Flurstücke 508/31 und 509/31, Flur 439, Grünfläche, Sudenburger Straße
mit einer Größe von insgesamt 829 m², zu einem Kaufpreis insgesamt 150.000,00 €.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Magdeburg, 31.08.2026