Insolvenzbekanntmachung
SpheronVR AG
Waldfischbach-Burgalben
Das Amtsgericht Pirmasens hat zur SpheronVR AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.04.2025, Aktenzeichen 1 IN 17/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 17/23
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 23559
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 16.04.2025
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
1 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird nur für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 14.05.2025, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 153, 1. OG.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass der Insolvenzverwalter die gegenüber drei ehemaligen Mitarbeitern der Schuldnerin etwaig bestehenden Ansprüche, welche derzeit in einem aktuell ruhenden Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankenthal unter dem Aktenzeichen 6 O 194/21 anhängig sind, nicht weiterverfolgt und den Rechtsstreit nicht aufnimmt.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 15.04.2025
Das mündliche Verfahren wird nur für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 14.05.2025, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 153, 1. OG.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass der Insolvenzverwalter die gegenüber drei ehemaligen Mitarbeitern der Schuldnerin etwaig bestehenden Ansprüche, welche derzeit in einem aktuell ruhenden Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankenthal unter dem Aktenzeichen 6 O 194/21 anhängig sind, nicht weiterverfolgt und den Rechtsstreit nicht aufnimmt.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 15.04.2025