Forderungsprüfung
Speed-Com Fernmeldebau & Energie GmbH & Co.KG
Püchersreuth
Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf hat zur Speed-Com Fernmeldebau & Energie GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2026, Aktenzeichen IN 221/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weiden i.d. OPf
- Aktenzeichen
- IN 221/20
- Registerbezug
- Weiden i.d. OPf, HRA 2881
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 17.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 221/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Speed-Com Fernmeldebau & Energie GmbH & Co.KG, Eppenreuth 5, 92715 Püchersreuth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sambale F&E GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sambale Matthias Helmut
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2881
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 - 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 15.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Speed-Com Fernmeldebau & Energie GmbH & Co.KG, Eppenreuth 5, 92715 Püchersreuth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sambale F&E GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sambale Matthias Helmut
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2881
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 - 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 15.09.2026