Sicherungsmaßnahme
Spedition Stürzer GmbH
Langenbernsdorf
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur Spedition Stürzer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.03.2026, Aktenzeichen 305 IN 472/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 305 IN 472/26
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 28683
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 16.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 305 IN 472/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Spedition Stürzer GmbH, vertr. d. d. GF Teichwolframsdorfer Straße 9 a, 08428 Langenbernsdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28683
vertreten durch die Geschäftsführerin Weiß Daniela
- wurde am 16.03.2026 um 11:04 Uhr
RA Oliver Junghänel, Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich 0375 30347 0, Telefax 0375 30347 22, Email geschäftlich zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de
zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 305 IN 472/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Spedition Stürzer GmbH, vertr. d. d. GF Teichwolframsdorfer Straße 9 a, 08428 Langenbernsdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28683
vertreten durch die Geschäftsführerin Weiß Daniela
- wurde am 16.03.2026 um 11:04 Uhr
RA Oliver Junghänel, Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich 0375 30347 0, Telefax 0375 30347 22, Email geschäftlich zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de
zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.