Sicherungsmaßnahme

Spedition Gonca GmbH

Kernen

Das Amtsgericht Stuttgart hat zur Spedition Gonca GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 15 IN 920/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
15 IN 920/26
Registerbezug
Stuttgart, HRB 793057
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
25.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2024
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Durchführung von Transporten und deren Vermittlung sowie die Erbringung von logistischen Dienstleistungen wie z.B. Lagerung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

15 IN 920/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Spedition Gonca GmbH, Kelter Straße 15/1, 71394 Kernen, vertreten durch den Geschäftsführer Baris Gonca
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 793057
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christian Mehrer, Schülestraße 13, 73230 Kirchheim, Gz.: 52/26

Die mit Beschluss vom 17.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO und die mit Beschluss vom 17.07.2026 angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung gem. § 21 InsO werden aufgehoben.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 15.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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