Insolvenzbekanntmachung

SowohlAlsAuch GmbH & Co. KG

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur SowohlAlsAuch GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.04.2026, Aktenzeichen 3618 IN 216/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3618 IN 216/26
Registerbezug
Berlin, HRA 58364 B
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
14.04.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

3618 IN 216/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SowohlAlsAuch GmbH & Co. KG, Kollwitzstraße 88, 10435 Berlin, vertreten durch die gesetzliche Vertreterin SowohlAlsAuch Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Max Pölkow und Axel Rautenberg
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 58364
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 13.04.2026 beschlossen:

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

Zustimmung zur Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens im Ganzen an die Röttgen B3 GmbH (Handelsregister d. Amtsgerichts Charlottenburg, Register-Nr. HRB 256483), Eisenacher Straße 7, 10777 Berlin, in Höhe von 54.773,55 € netto.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.05.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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