Sicherungsmaßnahme
Sontal GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Sontal GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.04.2026, Aktenzeichen 162 IN 63/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 63/26
- Registerbezug
- Essen, HRB 34093
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dominique Schulz
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 63/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 34093 eingetragenen Sontal GmbH, vertr. d. d. GF Johannes Geiger, Kaulbachstr. 4, 45147 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Geiger, Kaulbachstr. 4, 45147 Essen
Geschäftszweig: Der Vertrieb, Handel, Installation und das Betreiben von Energielösungen mit einem Fokus auf Erneuerbare Energien bzw. alternative Mobilität und die damit verbundenen Geschäfte und Dienstleistungen.
ist am 02.04.2026, um 13:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dominique Schulz, Haumannplatz 4, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 63/26
Amtsgericht Essen, 02.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 34093 eingetragenen Sontal GmbH, vertr. d. d. GF Johannes Geiger, Kaulbachstr. 4, 45147 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Geiger, Kaulbachstr. 4, 45147 Essen
Geschäftszweig: Der Vertrieb, Handel, Installation und das Betreiben von Energielösungen mit einem Fokus auf Erneuerbare Energien bzw. alternative Mobilität und die damit verbundenen Geschäfte und Dienstleistungen.
ist am 02.04.2026, um 13:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dominique Schulz, Haumannplatz 4, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 63/26
Amtsgericht Essen, 02.04.2026